Weichen in Schnaittach
Ersatz durch durchgehendes Streckengleis


Am Wochenende 29./30.11.2003 wurden die Weichen im Bahnhof Schnaittach abgebaut und durch ein durchgehendes Gleis ersetzt. Die Interessengemeinschaft Schnaittachtalbahn hat bei der DB Netz AG Optionen für eine Reaktivierung aushandeln können, falls sich doch wieder eine Nutzung des Ausweichgleises abzeichnen sollte.

Die Weichen in Schnaittach hätten dringend erneuert werden müssen. Weil ihre Nutzung aber nicht geplant und signaltechnisch gar nicht möglich war, hat die DB Netz AG die Weichen durch ein normales Gleis ersetzt. Das Gleis 1 im Schnaittacher Bahnhof wurde damit vom übrigen Schienennetz abgetrennt. „Der Weichenrückbau steht im Gegensatz zum Ziel, mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen, da er die mögliche Zugzahl und die Flexibilität bei der Fahrplangestaltung auf der Schnaittachtalbahn deutlich reduziert“, kritisiert der IGSB-Vorsitzende Dominik Sommerer.


Ausweichgleis seit 1996 außer Betrieb

Das zweite Gleis in Schnaittach wird seit 1996 nicht mehr genutzt, da Zugbegegnungen rechtlich nur zulässig sind, wenn die Bahnlinie entweder mit Zugfunk oder einer Signaltechnik ausgerüstet ist. Die DB Netz AG entschied sich damals für eine einfache und recht teure Signaltechnik, bei dem nur ein Zug die Bahnlinie Neunkirchen - Simmelsdorf befahren kann. Diese Entscheidung hatte die Interessengemeinschaft Schnaittachtalbahn bereits damals kritisiert, denn die Zugfunk-Variante hätte einen Begegnungsverkehr in Schnaittach weiterhin zugelassen und wäre sogar deutlich preiswerter gewesen.

Bild: Die inzwischen abgebaute Weiche in der nördlichen Bahnhofsausfahrt in Schnaittach


Reaktivierung möglich


Eine nachträgliche Umrüstung auf Zugfunk war nicht durchsetzbar, aber ohne diesen wären auch das Ausweichgleis in Schnaittach und die dortigen Weichen nicht nutzbar gewesen. Die Interessengemeinschaft Schnaittachtalbahn konnte jedoch als wichtigen Teilerfolg verbuchen, dass die Trasse des Ausweichgleises in Schnaittach freigehalten wird, für den Eisenbahnverkehr gewidmet bleibt und die Weichen bei konkretem Verkehrsbedarf wieder eingebaut werden.

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